Leben im Kronprinzenkoog - Neubaugebiet
Die Gemeinde Kronprinzenkoog hat den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "östlich des Friedhofes und südlich der Ringstraße" erschlossen. In diesem Bebauungsplan sind insgesamt 36 Baugrundstücke ausgewiesen, von denen 20 Baugrundstücke im 1. Teilabschnitt erschlossen sind.
Die Grundstückskosten betragen 37,38 €/m² zuzüglich 580,00 € für die Kosten des Schmutzwasserhausübergabeschachtes sowie die Kosten für die Grundstücksvermessung (0,82 €/m²).
Die Grundstücke stehen sofort zur Verfügung und es kann umgehend mit dem Bau begonnen werden.
Über die Flash-Animation können Sie sich die Details zu jedem einzelnen Grundstück anzeigen lassen. Klicken Sie dazu einfach das gewünschte Grundstück an und schon erscheinen die Grundstücksinformationen im rechten unteren Bildbereich.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen zum Neubaugebiet (Bebauungsgebiet Nr. 4)
- Außenwandgestaltung
Verblendmauerwerk oder Holz, Verblendmauerwerk mit Teilflächen in Holz und/oder Kunstschiefer, wobei das Verblendmauerwerk überwiegen muss. Wintergärten und Windfänge dürfen mit einer tragenden Konstruktion in Holz, Metall oder Kunststoff gebaut werden. - Dachform
Sattel, Krüppelwalm-, Walm- oder Pultdach. - Dachneigung
15° bis 48°
Untergeordnete Dächer sind allgemein bis zu einer Neigung von maximal 75° erlaubt. Wintergärten und Windfänge dürfen mit einer Dachneigung von 0° bis 15° oder wie das zugehörige Gebäude gebaut werden. - Dacheindeckung
Pfannen- oder Schieferdeckung oder Vegetationsdächer sowie flächige Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie. - Garagen
Außenwandgestaltung der Garage wie Gebäude (s. Ziff. 2.1); die Außenwände der offenen Garagen (Carports) sind ausschließlich in Holzbauweise auszuführen. Dachneigung 0° bis 15° oder wie das zu- gehörige Gebäude (s. Ziff. 2.3). - Nebenanlagen i. S. des §14 Abs. 1 BauNVO
Nebenanlagen i. S. des § 14 Abs. 1 BauNVO sind zulässig in Holz- bauweise bis 30 m³ umbauten Raum sowie einer maximalen Firsthöhe von 2,50 m.
- Einfriedigungen
Als Abgrenzung der Baugrundstücke zu den Straßenverkehrsflächen sind nur Einfriedigungen bis zu einer Höhe von max. 1,00 m über Oberkante Gehweg zulässig; diese dürfen nicht aus geschlossenen Mauern über 0,60 m Höhe, Draht oder großflächigen Tafeln aus Metall, Kunststoff, Holz oder Faserzement hergestellt werden.
Die nicht den Verkehrsflächen zugewandten Grundstücksgrenzen innerhalb des festgesetzten Baugebietes sind mit heimischen Gehölzen einzufriedigen. - Grundstückszufahrten
Grundstückszufahrten sind mit einer wasserdurchlässigen Decke herzustellen. Bituminöse Baustoffe und Betonplatten mit einer Größe von mehr als 0,25 m² sind unzulässig. - Höhe der baulichen Anlage
Die Oberkanten der Erdgeschossfußböden (Rohbau) werden für sämtliche Baugrundstücke mit max. 0,50 m über der mittleren Höhenlage der jeweils zugehörigen Straßenverkehrsfläche – Fahrbahn – bzw. der mittleren Höhenlage der jeweils als Erschließungsfläche dienenden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen festgesetzt.
Die maximal zulässige Höhe von Gebäuden und Gebäudeteilen über Oberkante Erdgeschossfußboden (Rohbau) ist mit 9,50 m festgesetzt.
Kontakt
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Bürgermeister Kronprinzenkoog Telefon: 04857 - 293 |
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Amt Kirchspielslandgemeinde Marne-Land Telefon: 04851 - 8000-22 E-Mail: ernst-august.raap@marne-land.de |